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BSG 21.09.2004 B 3 KR 19/03 R, NWB 46/2004 S. 363

Krankenversicherung | schwenkbarer Autositz als Behinderungsausgleich

Bei einem schwenkbaren Autositz, mit dem der Versicherte vom Rollstuhl in einen Pkw befördert und dort fixiert werden kann, handelt es sich zwar nicht um ein Mittel, um den Erfolg der Krankenbehandlung zu sichern, wohl aber um ein Mittel zum Behinderungsausgleich bei einem Grundbedürfnis. Dazu gehört auch das Bedürfnis, bei Krankheit oder Behinderung Ärzte oder Therapeuten aufzusuchen. Die Vorschriften über die Leistungen der Krankenversicherung für Krankentransporte sind nicht abschließend in dem Sinn zu verstehen, dass Hilfsmittel zu Transportzwecken nicht in Betracht kämen. Soweit die Krankenkasse den Versicherten auf die Inanspruchnahme von professionellen Krankentransporteuren verweist, wäre eine Ausstattung mit dem schwenkbaren Autositz nur dann ausgeschlossen, wenn die genannte Alte...

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