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Bayerisches Staatsministerium der Finanzen 16.06.2004 34 - S 2337 - 158-25617/04, NWB 46/2004 S. 358

Lohnsteuer | von der Gemeinde finanzierter Führerschein kein geldwerter Vorteil für Feuerwehrleute

Aufgrund der Einführung des EU-Führerscheins zum dürfen Inhaber der Fahrerlaubnisklasse B nur noch Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3,5 t führen. Die Fahrzeuge der (Freiwilligen) Feuerwehren überschreiten zumeist dieses Gewicht, so dass viele Gemeinden die Kosten für den Erwerb der Führerscheinklasse C 1/C übernehmen. Es ist gefragt worden, ob die Übernahme der Kosten für den Erwerb der Führerscheinklasse C 1/C durch die Gemeinden zu einem geldwerten Vorteil bei den Feuerwehrleuten führt. In Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden des Bundes und der anderen Länder hat das Bayerische Staatsministerium der Finanzen in einem Erl. v. - 34 - S 2337 - 158 - 25617/04 klargestellt, dass diese geldwerten Vorteile nicht als Arbeitslohn anzusehen sind, weil sie sich ...BStBl 2003 II S. 886

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