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FG Düsseldorf 30.06.2004 7 K 1882/02 E, NWB 46/2004 S. 357

Einkommensteuer | Arztpraxisaufgabe – betriebliche Nutzung eines Lagerraums im selbstbewohnten Haus (§§ 16, 18 EStG)

Im nutzt ein selbständiger Facharzt in dem im Miteigentum mit seiner Ehefrau stehenden selbstbewohnten Haus (neben dem Behandlungszimmer) einen Lagerraum für betriebliche Zwecke. Das FG entschied, dass der ideelle Miteigentumsanteil der Ehefrau an dem Lagerraum grds. kein selbständiges WG des Praxisinhabers darstellt, dessen stille Reserven im Fall der BA aufzulösen sind. Der Ehemann begründet zudem mangels eines zivilrechtlichen Ausgleichsanspruchs gegen die Miteigentümerin auch kein wirtschaftliches Eigentum an deren ideellem Anteil, wenn der Lagerraum nicht durch besondere Ein- oder Umbauten für die Praxiszwecke hergerichtet wurde und der bezweckte Erfolg der unentgeltlichen Nutzungsüberlassung – in Gestalt eines Beitrags zur wirtsch...

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