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BFH Urteil v. - X R 111/92

Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) erzielte im Streitjahr 1979 neben Einkünften aus selbständiger Tätigkeit als Ärztin Einkünfte aus verschiedenen Fonds der X-Anlagegesellschaft (X). In ihrer Einkommensteuererklärung für 1979 machte sie u. a. aus ihrer Beteiligung am X-Fonds Nr. 6 einen Verlust aus Gewerbebetrieb in Höhe von 41 956 DM zum Abzug geltend, den der Beklagte und Revisionskläger (das Finanzamt -- FA --) jedoch mangels einer ESt-4-Mitteilung des zuständigen Betriebsfinanzamts (BF) erst nach Einspruch der Klägerin berücksichtigte.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1995 S. 566
BFH/NV 1995 S. 566 Nr. 7
UAAAB-35381

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BFH, Urteil v. 14.12.1994 - X R 111/92 -nv-

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