Mit Urteil des Finanzgerichts (FG) ... /89, an dem der Vorsitzende Richter am Finanzgericht X mitgewirkt hat, wurde die Klage des Antragstellers und Beschwerdeführers (Antragsteller) gegen die Aufforderung zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung abgewiesen. In dem vor dem FG anhängigen Verfahren ... /93 begehrt der Antragsteller die Wiederaufnahme des Verfahrens ... /89. Er beantragte, den Vorsitzenden Richter am Finanzgericht X wegen Besorgnis der Befangenheit von dem Verfahren ... /93 auszuschließen. Das FG lehnte den Befangenheitsantrag ab. Dagegen richtete sich die Beschwerde des Antragstellers, die der Senat mit Beschluß vom heutigen Tage mit der Begründung zurückgewiesen hat, das Rechtsschutzinteresse des Antragstellers für das von ihm gestellte Ablehnungsgesuch sei entfallen, weil der abgelehnte Vorsitzende Richter am Finanzgericht X, wie dem Antragsteller mit Schreiben der Senatsgeschäftsstelle mitgeteilt worden ist, am ... verstorben ist.
Fundstelle(n): BFH/NV 1995 S. 430 BFH/NV 1995 S. 430 Nr. 5 CAAAB-35186
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