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NWB Nr. 45 vom Seite 3543

Neuregelung des Zahnersatzes

Der Bundestag hat mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen am der Neuregelung des Zahnersatzes zugestimmt. Mit der Neuregelung bleibt der Zahnersatz im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung mit dem gleichen umfassenden Anspruch auf Leistungen wie bisher.

Um an den vereinbarten Absenkungen der Arbeitskosten festzuhalten, bleibt es dabei, dass die Versicherten diese Leistung allein finanzieren. Die Zahnpauschale wird durch einen prozentualen, einkommensabhängigen Beitragssatz ersetzt. Dieser wird mit dem im Gesundheitsmodernisierungsgesetz ab 2006 für die Finanzierung des Krankengeldes allein durch die Versicherten vorgesehenen zusätzlichen Beitragssatz von 0,5 v. H. zu einem einheitlichen zusätzlichen Beitragssatz von insgesamt 0,9 v. H. zusammengezogen. Dieser zusätzliche Beitragssatz wird zum in Kraft treten. Die Kassen sollen verpflichtet werden, die durch diese Regelung erreichbare Entlastung als Beitragssenkung weiter zu geben.

Zudem wird Rechtsklarheit für die Fälle geschaffen, in denen jemand im Hinblick auf die durch das Gesundheitsmodernisierungsgesetz vorgesehene Wechselmöglichkeit zur PKV dort bereits Verträge abgeschlossen hat. Für diese Fälle soll den Be...

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