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Umsatzsteuer; | monatliche Mietzahlungen als Teilleistungen (§ 13 UStG 1980)
Dem sind folgende Leitsätze beigegeben: (1) Bei Mietverträgen über eine bestimmte (Mindest-) Laufzeit, die in monatliche Zahlungs- und Leistungsabschnitte untergliedert sind, liegen Teilleistungen i. S. des § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a Sätze 2 und 3 UStG 1980 vor, die durch die monatlichen Zahlungsaufforderungen oder -belege konkretisiert werden. (2) Bezieht ein Unternehmer derartige Mietleistungen für sein Unternehmen, ist sowohl für den Leistungsbezug (§ 15 Abs. 1 Nr. 1 UStG 1980) als auch für die Frage der Verwendung dieser Leistungen (§ 15 Abs. 2 UStG 1980) auf die monatlichen (Teil-) Leistungsabschnitte abzustellen.