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BFH Urteil v. - VI R 93/92

Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) sind Gesellschafter einer OHG. In den Jahren 1981 bis 1987 beschäftigte die OHG fast ausschließlich Arbeitnehmer ohne Vorlage einer Lohnsteuerkarte und versteuerte die Löhne pauschal nach § 40a des Einkommensteuergesetzes (EStG). Bei einer Außenprüfung durch die Allgemeine Ortskrankenkasse (AOK) wurden Unregelmäßigkeiten hinsichtlich der pauschalierten Löhne festgestellt. Nachdem die Kläger vor der Staatsanwaltschaft zu Protokoll gegeben hatten, daß es tatsächlich zu fehlerhaften Lohnsteueranmeldungen gekommen sei und daß sich die zu wenig angemeldeten Lohnsteuerbeträge auf insgesamt 50000 DM belaufen hätten, erließ der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt - FA -) gegen die OHG einen Haftungsbescheid über 50000 DM.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:


Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
BFH/NV 1994 S. 2
BFH/NV 1994 S. 2 Nr. 1
VAAAB-34241

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BFH, Urteil v. 07.05.1993 - VI R 93/92 -nv-

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