Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) betrieb bis 1983 eine Buchhandlung. In den Jahren 1980 bis 1982 geriet er in finanzielle Schwierigkeiten, die im Streitjahr 1983 dazu führten, daß der Hauptkreditgeber, die X-Bank, im Frühjahr die Rückführung der Kredite forderte bzw. eine Kündigung der Kredite ankündigte. Nach Vermeidung des sofortigen Konkurses und Verlängerung der Kredite durch Stellung zusätzlicher Bürgschaften nahm der Kläger im Oktober des Streitjahres Gespräche mit einer Buchhändlerin auf, die bereit war, sich an einer zu gründenden GmbH zu beteiligen, die die Buchhandlung des Klägers kaufen und fortführen sollte. Bedingung für die Beteiligung war, daß die Buchhandlung frei von Rechten Dritter übernommen werden konnte.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BFH/NV 1993 S. 536 BFH/NV 1993 S. 536 Nr. 9 RAAAB-33736
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