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BFH Beschluss v. - I B 242/90

Der Kläger hatte zusammen mit zwei anderen Steuerinländern einen Vertrag über eine stille Gesellschaft mit einer niederländischen Kapitalgesellschaft über die Beteiligung an bestimmten Optionsgeschäften abgeschlossen, für den streitig ist, ob die daraus erzielten Verluste bei der Ermittlung des Progressionsvorbehaltes zur Einkommensteuer 1979 als negative Einkünfte aus Gewerbebetrieb anzusetzen waren. Der Kläger und die beiden genannten Steuerinländer hatten beim FA einen entsprechenden Antrag gemäß § 180 Abs. 5 AO 1977 gestellt, den das FA abgelehnt hatte. Die Klage blieb ohne Erfolg.Das FG hat die Vorentscheidung auf drei Begründungen gestützt, nämlich a) daß die erzielten Verluste keine Einkünfte aus Gewerbebetrieb seien und b) daß § 42 AO 1977 Anwendung finde und c) daß die Verluste der Höhe nach nicht ausreichend nachgewiesen seien.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BFH/NV 1993 S. 403
BFH/NV 1993 S. 403 Nr. 7
TAAAB-33650

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BFH, Beschluss v. 20.01.1993 - I B 242/90 -nv-

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