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BFH Urteil v. - XI R 21/90

Der Kläger, Revisionskläger und Revisionsbeklagte (Kläger) ist einer der beiden Erben nach seinem im Jahre 1980 verstorbenen Vater (V). Dieser war Inhaber eines Lebensmittelgroß- und -einzelhandels. Letzteren betrieb er in 22 Filialen. Innerhalb der Buchführung des Gesamtunternehmens des V wurden die Bareinnahmen und -ausgaben (= Kassenvorgänge) der einzelnen Filialen jeweils getrennt aufgezeichnet. Auch die Geschäftsausstattung der einzelnen Filialen war getrennt gebucht. Ob auch deren Warenbestand getrennt erfaßt und eine getrennte Ergebnisrechnung der Filialen durchgeführt wurde, ist nicht bekannt. Die Finanzbuchhaltung war einheitlich für den Gesamtbetrieb.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1992 S. 516
BFH/NV 1992 S. 516 Nr. 8
WAAAB-33568

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BFH, Urteil v. 12.02.1992 - XI R 21/90 -nv-

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