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BFH Urteil v. - VII R 15/91

Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) war einer von zwei jeweils allein vertretungsberechtigten Geschäftsführern einer GmbH. Am . . . veräußerte er seine Anteile an der GmbH. Der Erwerber X übernahm ab diesem Zeitpunkt die bisher dem Kläger obliegende Geschäftsführung. Mit Beschluß des zuständigen Amtsgerichts . . . wurde über das Vermögen der GmbH das Konkursverfahren eröffnet. Die Lohnsteuer für die Monate . . . und die aufgrund einer Lohnsteuer-Außenprüfung mit Haftungsbescheid . . . festgesetzte Lohnsteuer . . . war von der GmbH nicht entrichtet worden. Der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt - FA -) nahm den Kläger durch Haftungsbescheid in Gestalt der Einspruchsentscheidung wegen der rückständigen Lohnsteuer nebst Kirchensteuer, Verspätungszuschlägen und Säumniszuschlägen . . . nach den §§ 34, 69 der Abgabenordnung (AO 1977) in Anspruch. Die Klage des Klägers blieb erfolglos.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
BFH/NV 1993 S. 143
BFH/NV 1993 S. 143 Nr. 3
DAAAB-33356

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BFH, Urteil v. 12.05.1992 - VII R 15/91 -nv-

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