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BFH Beschluss v. - VIII S 10/92

Der erkennende Senat hat über die Revision der Klägerin, Revisionsklägerin und Antragstellerin (Antragstellerin) - einer Kommanditgesellschaft i. L. - aufgrund mündlicher Verhandlung entschieden. Zu dieser ist der Prozeßbevollmächtigte der Antragstellerin und der Beigeladenen zu 1 und 3 nicht erschienen, nachdem er mit Schriftsatz vom 3. Juli 1992 mitgeteilt hatte, er habe das Mandat niedergelegt. Ein anderer Prozeßbevollmächtigter ist nicht bestellt worden. An der mündlichen Verhandlung hat der alleinvertretungsberechtigte Nachtragsliquidator und Beigeladene zu 1 teilgenommen. Der Senat verweist hinsichtlich seines Vortrags auf die Sitzungsniederschrift.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1993 S. 543
BFH/NV 1993 S. 543 Nr. 9
NAAAB-33331

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BFH, Beschluss v. 22.09.1992 - VIII S 10/92 -nv-

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