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BFH Beschluss v. - V B 62/92

Das Finanzgericht (FG) wies die Klage, mit der die Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) die Steuerbefreiung gemäß § 4 Nr.9 Buchst. a des Umsatzsteuergesetzes (UStG) 1980 für Leistungen zur Errichtung von drei Reiheneinfamilienhäusern mit Garagen begehrt hatte, ab. Das FG begründete, daß diese Umsätze nicht unter das Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG) fallen. Die Klägerin habe sich, so führte das FG aus, nicht zur Lieferung von Grundstücken, sondern zur Ausführung von Bauleistungen verpflichtet.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1993 S. 636
BFH/NV 1993 S. 636 Nr. 10
JAAAB-33192

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BFH, Beschluss v. 26.06.1992 - V B 62/92 -nv-

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