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BFH Beschluss v. - V B 30/90

Der Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) oblag aufgrund eines mit der X geschlossenen Projektierungsvertrages vom 16. Februar 1978 die Konzipierung von steuerbegünstigten Vermögensanlagen, während die X für die Beschaffung des benötigten Zeichnerkapitals und den Vertrieb der in der Rechtsform von Kommanditgesellschaften (KGs) konzipierten Fonds zu sorgen hatte. Hierfür erhielt die X von den Fonds-KGs Beträge, welche die direkten Werbeleistungen für Kapitalbeschaffung und Marketing abdeckten. Aufgrund einer Gemeinkosten ermittlung stellte die X gemäß dem Projektierungsvertrag am Ende eines jeden Wirtschaftsjahres den die eben genannten Kosten übersteigenden Anteil ihres Gesamtaufwandes der Klägerin unter gesondertem Steuerausweis in Rechnung.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:




Fundstelle(n):
BFH/NV 1995 S. 748
BFH/NV 1995 S. 748 Nr. 8
BAAAB-33173

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Nutzungsdauer:
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BFH, Beschluss v. 19.08.1992 - V B 30/90 -nv-

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