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BFH Beschluss v. - IV R 134/90

Vor dem Finanzgericht (FG) war die Bildung einer Rückstellung für eine Versorgungszusage an eine Gesellschafter-Witwe streitig. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) hatte sich durch den Gesellschaftsvertrag vom 1. Oktober 1984 dem Kommanditisten ... zu einer lebenslänglichen Versorgungsrente Kommanditisten wurden ab dem 1. Oktober 1985 die Versorgungsleistungen vereinbarungsgemäß an die Witwe ausbezahlt.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1994 S. 335
BFH/NV 1994 S. 335 Nr. 5
EAAAB-33065

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BFH, Beschluss v. 14.10.1992 - IV R 134/90 -nv-

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