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BFH Urteil v. - II R 25/89

Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) ist auf Grund eines Erbvertrages vom 17. Januar 1978 Vermächtnisnehmerin und Erbin zu 1/2 des Nachlasses ihres am ... 1978 verstorbenen Ehemannes. Am 17. August 1978 wurden dem Beklagten und Revisionskläger (Finanzamt - FA -) vom Nachlaßgericht eine Abschrift des Erbvertrages nach Eröffnung am 20. März 1978 sowie eine Abschrift des Teilerbscheines zugesandt. Eine Anzeige der Klägerin über ihren Erwerb erfolgte nicht. Mit Schreiben vom 1. März 1979 forderte das FA die Klägerin zur Abgabe einer Erbschaftsteuererklärung auf und verlängerte antragsgemäß wegen langwieriger Rechtsstreitigkeiten unter den Erben die Abgabefrist mehrfach. Am 15. November 1983 gab der Testamentsvollstrecker die Steuererklärung ab.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
BFH/NV 1994 S. 213
BFH/NV 1994 S. 213 Nr. 4
KAAAB-32976

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BFH, Urteil v. 05.11.1992 - II R 25/89 -nv-

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