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Handelsrecht; | Ausgleichsanspruch bei Übertragung eines Versicherungsbestandes
Wird die Verwaltung einzelner durch Vermittlung des Versicherungsvertreters zustande gekommener Versicherungsverträge später von diesem auf einen Versicherungsmakler übertragen, ohne daß der Inhalt des Versicherungsvertretervertrages geändert wird, so löst dies - unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche - keinen Ausgleichsanspruch des Versicherungsvertreters aus ().