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Steuerstrafrecht; | Entdeckung der Straftat im Zusammenhang mit strafbefreiender Selbstanzeige (§ 371 AO)
Die Entdeckung i. S. von § 371 Abs. 2 Nr. 2 AO erfordert nicht die zur Verurteilung erforderliche Überzeugung; es reicht vielmehr die Wahrscheinlichkeit eines verurteilenden Erkenntnisses aufgrund einer vorläufigen Tatbewertung. Im Streitfall gewann das FA noch vor Abgabe einer berichtigten USt-Erklärung die Überzeugung, daß eine im Rahmen der USt-Jahreserklärung 1987 zum Zwecke eines erheblichen Vorsteuerabzugs eingereichte Rechnung ,,falsch'' und deshalb stl. nicht anzuerkennen sei. Die Annahme, die FinBeh könnten entgegen ihrer späteren Beurteilung zu diesem Zeitpunkt von einer - für § 371 Abs. 1 AO unschädlichen - leichtfertigen Steuerhinterziehung ausgegangen sein, schied aus. Auch für einen Rücktritt des Angeklagten vom beendeten Versuch nach § 24 StGB war kein Raum ().