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BFH Urteil v. - XI R 9/90

Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) sind miteinander verheiratet und werden zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Mit Bescheid vom 13. März 1987 setzte der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt - FA -) die Einkommensteuer für die Abfindung, die der Kläger für sein Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis bei der X-GmbH erhalten hatte, antragsgemäß mit dem halben Steuersatz nach § 34 Abs. 1 und 2 i. V. m. § 24 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) fest.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1992 S. 102
BFH/NV 1992 S. 102 Nr. 2
JAAAB-32745

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BFH, Urteil v. 18.09.1991 - XI R 9/90 -nv-

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