Die Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger) sind Eheleute, die u. a. durch gemeinsames Auftreten als Artisten Einnahmen erzielen. Diese Einnahmen hat der Beklagte und Revisionskläger (das Finanzamt - FA -) seit dem Veranlagungszeitraum 1966 als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit i. S. des § 19 des Einkommensteuergesetzes (EStG) angesehen und veranlagt. Nach den Feststellungen des Finanzgerichts (FG) hat das FA damals im Einspruchsverfahren geprüft, ob die Einkünfte der Kläger aus ihrer Artistentätigkeit solche aus nichtselbständiger Arbeit oder solche aus unternehmerischer Tätigkeit sind, mit dem Ergebnis, daß Arbeitnehmereinkünfte vorliegen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BFH/NV 1992 S. 217 BFH/NV 1992 S. 217 Nr. 4 KAAAB-32655
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