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BFH Urteil v. - III R 88/89

Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) betrieb als Einzelunternehmer ein Unternehmen. Er nahm in den Streitjahren (1976 und 1977) an dem Betriebsgebäude Erweiterungen vor, die im Frühjahr 1977 abgeschlossen wurden. Antragsgemäß gewährte der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt - FA -) zunächst für diese Investitionen die sog. Regionalzulage nach § 1 des Investitionszulagengesetzes in der für die Streitjahre geltenden Fassung (InvZulG 1977). Die Bescheide standen unter dem Vorbehalt der Nachprüfung.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
BFH/NV 1992 S. 340
BFH/NV 1992 S. 340 Nr. 5
DAAAB-32225

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BFH, Urteil v. 09.08.1991 - III R 88/89 -nv-

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