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BFH Urteil v. - III R 82/89

Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) betreibt eine Metallgießerei. Mit Bescheid vom 22. Februar 1983 erteilte der Regierungspräsident die von der Klägerin beantragte Genehmigung zur wesentlichen Änderung der Gießerei durch Errichtung und Betrieb eines Tiegelschmelzofens, einer Sandaufbereitungsanlage, einer Schleuderradputzmaschine, einer Naßentstaubungsanlage und einer Werkshalle. Dieser Bescheid erging auf der Grundlage des Bundesimmissionsschutzgesetzes und umfaßte die landesrechtliche Baugenehmigung.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
BFH/NV 1992 S. 270
BFH/NV 1992 S. 270 Nr. 4
ZAAAB-32222

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BFH, Urteil v. 24.05.1991 - III R 82/89 -nv-

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