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BFH Urteil v. - III R 18/88

Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin), ein Speditionsunternehmen, begehrte mit Antrag vom 25. April 1984 für das Jahr 1983 eine Beschäftigungszulage nach § 4 b des Investitionszulagengesetzes (InvZulG) 1982 für Sattelanhänger (Trailer), die sie am 29. Dezember 1982 bestellt hatte und die ihr am 23. Dezember 1983 vom Hersteller geliefert worden waren. Die Anschaffungskosten hierfür betrugen insgesamt . . . DM. Bei einem Vergleichsvolumen von 0 DM setzte das damals zuständige Finanzamt A die Investitionszulage 1983 antragsgemäß auf . . . DM fest.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
BFH/NV 1991 S. 626
BFH/NV 1991 S. 626 Nr. 9
WAAAB-32194

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BFH, Urteil v. 15.03.1991 - III R 18/88 -nv-

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