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BFH 25.08.1993 XI R 8/93

Einkommensteuer; | Abfindung einer Pensionszusage gemäß § 8 Abs. 2 BetrAVG steuerbegünstigt

Die vertraglich nicht vereinbarte Abfindung einer Pensionsverpflichtung nach § 8 Abs. 2 BetrAVG beruht auf einer neuen Rechtsgrundlage und fällt daher unter § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG ().

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