Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Dokumentvorschau
BFH 25.08.1993 XI R 8/93
Einkommensteuer; | Abfindung einer Pensionszusage gemäß § 8 Abs. 2 BetrAVG steuerbegünstigt
Die vertraglich nicht vereinbarte Abfindung einer Pensionsverpflichtung nach § 8 Abs. 2 BetrAVG beruht auf einer neuen Rechtsgrundlage und fällt daher unter § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG ().