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BFH Urteil v. - VI R 144/86

Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) sind für das Streitjahr 1984 zusammen zur Einkommensteuer veranlagt worden. Der Kläger übt den Beruf eines Richters beim . . . gericht aus, während seine Ehefrau - die Klägerin - als Ärztin nichtselbständig tätig ist. In ihrer Einkommensteuererklärung für das Streitjahr hatten beide Ehegatten Werbungskosten für je ein häusliches Arbeitszimmer und darüber hinaus hatte der Ehemann noch Aufwendungen für Literatur als Werbungskosten geltend gemacht.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:




Fundstelle(n):
BFH/NV 1990 S. 763
BFH/NV 1990 S. 763 Nr. 12
HAAAB-31979

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BFH, Urteil v. 16.02.1990 - VI R 144/86 -nv-

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