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BFH Urteil v. - VII R 80/88

Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) übernahm mit Vertrag vom . . . 1967 das gesamte Vermögen seiner Eltern, welches im wesentlichen aus einem . . . betrieb und einem Zweifamilienhaus bestand. Der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt - FA -) nahm den Kläger mit Bescheid vom . . . Februar 1968 nach den §§ 120 der Reichsabgabenordnung (AO), 419 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) wegen verschiedener Steuerrückstände seines Vaters als Haftenden in Anspruch. Zur Sicherung des Haftungsanspruchs wurde auf dem übernommenen Grundstück zugunsten des FA eine Sicherungshypothek eingetragen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
BFH/NV 1991 S. 752
BFH/NV 1991 S. 752 Nr. 11
MAAAB-31947

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BFH, Urteil v. 06.11.1990 - VII R 80/88 -nv-

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