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BFH Urteil v. - V R 122/84

Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) - ein Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Rechtsbeistand - erzielte im Streitjahr 1977 aus seiner Tätigkeit als Testamentsvollstrecker Einnahmen in Höhe von . . . DM, die er in der Umsatzsteuererklärung 1977 als Entgelt für Leistungen zum ermäßigten Steuersatz nach § 12 Abs. 2 Nr. 5 des Umsatzsteuergesetzes (UStG 1973) angab. Der Beklagte und Revisionskläger (das Finanzamt - FA -) setzte hingegen die Umsatzsteuer unter Anwendung des Regelsteuersatzes von 11 v. H. fest.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BFH/NV 1989 S. 674
BFH/NV 1989 S. 674 Nr. 10
BAAAB-31313

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BFH, Urteil v. 12.01.1989 - V R 122/84 -nv-

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