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BFH Urteil v. - VIII R 328/84

Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) war im Streitjahr und zuvor als selbständiger Versicherungsmakler tätig. 1973 gründete er mit zwei Mitgesellschaftern die Beratungsgesellschaft mbH (GmbH), deren Hauptaufgabe die Finanzierung von Versicherungen sein sollte. 1974 schieden die beiden Mitgesellschafter unter Übertragung ihrer Gesellschaftsanteile auf den Kläger aus der GmbH aus. Von 1974 bis 1976 leistete der Kläger mehrere Zahlungen an die GmbH, die bei der GmbH als Darlehen des Klägers behandelt wurden. In diesen Beträgen waren auch 56 000 DM enthalten, die der Kläger aus einer Bürgschaft für die GmbH gegenüber der Lebensversicherung AG (AG) übernommen hatte. In der Bilanz zum 31. Dezember 1976 wies die GmbH Darlehensverbindlichkeiten gegenüber dem Kläger in Höhe von 73 382,32 DM aus.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1990 S. 361
BFH/NV 1990 S. 361 Nr. 6
NAAAB-31173

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BFH, Urteil v. 03.10.1989 - VIII R 328/84 -nv-

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