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BFH Beschluss v. - IV R 44/88

1. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) machte in den Streitjahren 1974 bis 1976 in seinen Umsatz- und Einkommensteuererklärungen Verluste aus seiner Ende 1974 eröffneten . . .praxis geltend. Der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt - FA -) folgte dem zunächst und erließ entsprechende Einkommensteuerbescheide, die unter dem Vorbehalt der Nachprüfung ergingen. Die vom Kläger errechneten Umsatzsteuererstattungsbeträge wurden ausgezahlt.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1990 S. 306
BFH/NV 1990 S. 306 Nr. 5
OAAAB-30970

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BFH, Beschluss v. 23.08.1989 - IV R 44/88 -nv-

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