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BFH Urteil v. - IV R 155/86

Der Kläger und Revisionskläger (Kläger), der ein Hochschulstudium als Wirtschaftsingenieur absolviert hat, beriet seit 1971 den Kaufmann G in dessen Eigenschaft als geschäftsführender Gesellschafter der G-GmbH. Die Vergütungen, die er bis zu Herrn G`s Tod hierfür erhielt, bezeichnete er in seinen Steuererklärungen als Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit (Beratungstätigkeit). Sie wurden vom Beklagten und Revisionsbeklagten (Finanzamt - FA -) auch so besteuert.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1990 S. 372
BFH/NV 1990 S. 372 Nr. 6
UAAAB-30955

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BFH, Urteil v. 05.10.1989 - IV R 155/86 -nv-

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