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BFH Beschluss v. - IV B 135/88

Die Klägerin und Beschwerdegegnerin (Klägerin) ist Eigentümerin des von ihren Eltern ererbten Hofes X. (rd. 57 ha). Bereits vor dem Erbfall war der Hof pachtweise von den Klägern und Beschwerdegegnern (Kläger) bewirtschaftet worden, wobei der Kläger als Pächter auftrat. Dieser hatte seinerseits in den Jahren 1971 und 1974 rd. 2,2 ha zu Eigentum erworben. Neben den Eigentumsflächen wurden hinzugepachtete Flächen bewirtschaftet. Zum 1. November 1975 wurde der gesamte Hof X. an den Schwiegersohn verpachtet. Als Verpächter trat der Kläger auf. Die Kläger führen den Betrieb seither als land- und forstwirtschaftliches Betriebsvermögen weiter.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1990 S. 485
BFH/NV 1990 S. 485 Nr. 8
QAAAB-30913

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BFH, Beschluss v. 10.10.1989 - IV B 135/88 -nv-

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