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BFH Urteil v. - I R 149/85

Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) erzielte nach seinen Angaben in den Jahren 1970 bis 1973 (Streitjahre) Verluste aufgrund einer Kommanditbeteiligung an der KG. Diese Verluste berücksichtigte der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt - FA -) bei den Einkommensteuerveranlagungen des Klägers für die Streitjahre nicht, weil das für die Besteuerung der KG zuständige Finanzamt (Betriebsfinanzamt) eine Beteiligung mehrerer Personen an den von der KG erzielten Einkünften verneint und einen entsprechenden negativen Feststellungsbescheid unter anderem für die Streitjahre erlassen hatte. Da gegen den Feststellungsbescheid Rechtsbehelf eingelegt worden war, stundete das FA dem Kläger jedoch bis Ende 1978 die sich aus der Nichtberücksichtigung der geltend gemachten Verlustanteile ergebenden Steuerbeträge für die Streitjahre.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BFH/NV 1991 S. 14
BFH/NV 1991 S. 14 Nr. 1
GAAAB-30870

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BFH, Urteil v. 11.10.1989 - I R 149/85 -nv-

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