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BFH Beschluss v. - I B 23/89

Das Finanzgericht (FG) hat die Leistungsklage des Klägers und Beschwerdeführers (Kläger) gegen das Finanzamt (FA) wegen Rückzahlung von gemäß § 50 a Abs. 4 Satz 1 Buchst. b EStG 1977 einbehaltener Quellensteuer nebst Zinsen durch Urteil abgewiesen, ohne die Revision zuzulassen. Der Kläger legte Nichtzulassungsbeschwerde ein, die auf Verfahrensfehler und die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache gestützt wurde.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1990 S. 208
BFH/NV 1990 S. 208 Nr. 4
TAAAB-30724

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BFH, Beschluss v. 13.09.1989 - I B 23/89 -nv-

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