Die 1913 geborene Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) betrieb als Gesamtrechtsnachfolgerin ihres 1970 verstorbenen Ehemannes unter der Firma X einen Kraftfahrzeughandel mit Neu- und Gebrauchtwagen nebst Reparaturwerkstatt. Dieser Betrieb ist zum 1. Januar 1975 auf die Tochter der Klägerin übergegangen. Verblieben ist der Klägerin in ihrem Privatvermögen ein Mehrfamilienhaus in B, dessen Verkehrswert im angefochtenen Urteil für den hier interessierenden Zeitraum mit 300 000 DM beziffert wird und das mit einer Hypothek von 40 000 DM belastet war. In den Streitjahren bezog die Klägerin nach den Feststellungen der Vorinstanz monatliche Mieteinnahmen in Höhe von brutto ca. 2 900 DM und eine Rente von 250 DM.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BFH/NV 1987 S. 691 BFH/NV 1987 S. 691 Nr. -1 PAAAB-30666
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