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BFH Urteil v. - V R 155/84

Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) stellte während der Streitjahre in Foyers ausländischer Streitkräfte in der Bundesrepublik Deutschland Unterhaltungsautomaten auf. Der Aufstellung lagen Verträge zugrunde, die der Kläger jeweils mit den für die Leitung der örtlichen Foyers zuständigen Truppenoffizieren abschloß und die unterschiedliche Bezeichnungen hatten (z. B. "Automatenaufstellvertrag", "Mietvertrag").

Fundstelle(n):
BFH/NV 1989 S. 430
BFH/NV 1989 S. 430 Nr. 7
XAAAB-30565

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BFH, Urteil v. 13.09.1988 - V R 155/84 -nv-

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