Durch das in der Beschlußformel näher bezeichnete Urteil hat das Finanzgericht (FG) eine Klage der Kläger und Revisionskläger (Kläger) teilweise als unbegründet abgewiesen. Das Urteil ist den Prozeßbevollmächtigten der Kläger am 20. November 1986 zugestellt worden. Hiergegen haben diese im Namen der Kläger durch Schreiben vom 18. Dezember 1986 beim FG Revision eingelegt. Die Revision ist ausweislich des Eingangsstempels des FG dort am 23. Dezember 1986 eingegangen. In der nachfolgenden Revisionsbegründung, die ebenfalls beim FG, und zwar am 8. Januar 1987, eingegangen ist, beantragen sie eine Abänderung des finanzgerichtlichen Urteils dahin, daß eine bestimmte Steuerminderung berücksichtigt wird.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BFH/NV 1988 S. 381 BFH/NV 1988 S. 381 Nr. 6 BAAAB-30503
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