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BFH Urteil v. - VI R 161/82

Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) war im Streitjahr 1976 als ausländischer Gastarbeiter in der Bundesrepublik Deutschland (Bundesrepublik) tätig. Zu seiner im Ausland ansässigen Familie gehörte der Sohn A, von dem der Kläger behauptet, dieser sei im Streitjahr zu 100 v. H. erwerbsunfähig und dauernd so hilflos gewesen, daß er ständiger Fürsorge bedurft habe. Auf der Lohnsteuerkarte des Klägers für 1976 hatte der Beklagte und Revisionskläger (das Finanzamt - FA -) den vom Sohn auf den Kläger übertragenen Freibetrag nach § 33b Abs. 3 Satz 3 i. V. m. Abs. 5 des Einkommensteuergesetzes 1975 (EStG) in Höhe von 7 200 DM eingetragen.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1987 S. 511
BFH/NV 1987 S. 511 Nr. -1
MAAAB-30479

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BFH, Urteil v. 20.03.1987 - VI R 161/82 -nv-

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