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BFH Beschluss v. - VII S 35/86

Das Finanzgericht (FG) lehnte durch Beschluß vom 24. Oktober 1986 die Anträge der Antragstellerin auf Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit, auf Aufhebung einer Kontenpfändung im Wege einer einstweiligen Anordnung und auf Prozeßkostenhilfe (PKH) ab. Die Antragstellerin legte dagegen mit einem nicht von einem Rechtsanwalt, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer unterzeichneten Schriftsatz Beschwerde ein und beantragte gleichzeitig PKH nebst Beiordnung eines Rechtsanwalts für das Beschwerdeverfahren.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1987 S. 736
BFH/NV 1987 S. 736 Nr. -1
SAAAB-30451

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BFH, Beschluss v. 07.04.1987 - VII S 35/86 -nv-

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