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BFH Beschluss v. - VI B 170/87

Die Klägerin, Antragstellerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) ist Rechtsnachfolgerin des am 22. September 1984 verstorbenen X, der seit 1977 verwitwet war. Durch Bescheide vom 9. Dezember 1985 und 3. März 1986 änderte der Beklagte (das Finanzamt - FA - ) die für 1980 und 1981 ergangenen Einkommensteuerbescheide, weil aufgrund des gespeicherten Datenbestandes die Splittingtabelle angewandt worden war.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1989 S. 6
BFH/NV 1989 S. 6 Nr. 1
UAAAB-30070

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BFH, Beschluss v. 09.06.1988 - VI B 170/87 -nv-

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