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BFH Beschluss v. - V B 49/86

Mit seiner u.a. gegen den geänderten Umsatzsteuersammelbescheid 1969 und 1970 gerichteten Klage wollte der Kläger und Beschwerdegegner (Kläger) u.a. erreichen, daß die Bemessungsgrundlage für seine Umsätze aus verbotenem Glücksspiel in der Form von 24er Roulette in geringerer Höhe berechnet werde (Ansatz in Höhe der Summe der von den Spielern verlorenen Spieleinsätze anstelle einer Schätzung auf das 25fache der festgestellten Einnahmen, vermindert um die entsprechende Umsatzsteuer).

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BFH/NV 1988 S. 130
BFH/NV 1988 S. 130 Nr. 2
LAAAB-30021

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BFH, Beschluss v. 14.01.1987 - V B 49/86 -nv-

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