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BFH Beschluss v. - IV E 5/87

Der Kostenschuldner und Erinnerungsführer (Kostenschuldner) klagte vor dem Finanzgericht (FG) gegen das Finanzamt (FA) wegen Einkommensteuer 1980, um die steuerliche Anerkennung einer Abfindungsleistung als Entschädigung i. S. des § 24 des Einkommensteuergesetzes (EStG) zu erreichen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BFH/NV 1988 S. 322
BFH/NV 1988 S. 322 Nr. 5
DAAAB-29718

Preis:
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Nutzungsdauer:
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BFH, Beschluss v. 14.09.1987 - IV E 5/87 -nv-

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