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BFH Urteil v. - I R 104/83

Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) und seine Ehefrau gründeten im Jahre 1969 die . . . GmbH. Von dem Stammkapital (20 000 DM) übernahmen die Ehefrau 19 500 DM und der Kläger 500 DM. Die Ehefrau wurde zur alleinigen Geschäftsführerin bestellt. Die GmbH betrieb Verkaufsstände für Softeis und Popkorn. Die Pacht war an die Verpächterin, die Deutsche Bundesbahn (DB), zu zahlen und wurde nach einer auf den Angaben des Klägers beruhenden Umsatzformel bemessen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:




Fundstelle(n):
BFH/NV 1989 S. 478
BFH/NV 1989 S. 478 Nr. 8
MAAAB-29608

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BFH, Urteil v. 20.07.1988 - I R 104/83 -nv-

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