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BFH Urteil v. - III R 288-289/84

Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) betrieb in den Streitjahren mehrere Sanatorien und Kurheime. Das betriebliche Grundvermögen und die Betriebseinrichtungen pachtete er zum Teil von Kapitalgesellschaften, deren Allein- oder Hauptgesellschafter er war. Zu diesen Gesellschaften gehörte auch die O-GmbH in N (OSG); zwischen der OSG und dem klägerischen Einzelunternehmen bestand seit 1966 ein körperschaftsteuerrechtliches Organschaftsverhältnis.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BFH/NV 1989 S. 507
BFH/NV 1989 S. 507 Nr. 8
OAAAB-29480

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BFH, Urteil v. 11.03.1988 - III R 288-289/84 -nv-

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