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BFH Urteil v. - VIII R 318/83

Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) sind Eheleute, die zur Einkommensteuer zusammenveranlagt werden. Der Kläger (Ehemann) ist gewerblich tätig. Während einer Außenprüfung wurde festgestellt, daß die Kläger 1973 Erträge aus Warentermingeschäften in Höhe von 6 720 DM erzielt hatten. Sie beteiligten sich ab 1972 mit Einlagen an sog. Warentermin-Sammelkonten. Im Jahre 1973 lösten sie ihre damaligen Konten auf und erhielten ihre Einlage nebst inzwischen aufgelaufenen Gewinnen ausgezahlt.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1987 S. 158
BFH/NV 1987 S. 158 Nr. -1
TAAAB-29072

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BFH, Urteil v. 09.09.1986 - VIII R 318/83 -nv-

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