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BFH Beschluss v. - IV R 140/85

Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) war bis zum 1. Mai 1977 selbständig als Steuerberater tätig. Seinen Gewinn ermittelte er durch Bestandsvergleich (§ 4 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes - EStG -). Mit Wirkung vom 2. Mai 1977 gründete er zusammen mit drei Steuerbevollmächtigten eine Sozietät, in die er seine Steuerberatungspraxis einbrachte. Im "Kauf- und Gesellschaftsvertrag" vom 4. Juni 1977 legten die Vertragsparteien den "Umsatzwert der eingebrachten Praxis" auf 500 000 DM fest und vereinbarten, daß der Kläger an die anderen drei Gesellschafter eine "Teilpraxis von ideell 3/4" gegen einen Kaufpreis von je 125 000 DM (zusammen 375 000 DM) veräußere.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1987 S. 720
BFH/NV 1987 S. 720 Nr. -1
CAAAB-28794

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BFH, Beschluss v. 10.04.1986 - IV R 140/85 -nv-

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