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BFH Urteil v. - IV R 133/84

In der Zeit vom 22. November 1982 bis zum 14. Januar 1983 fand bei der Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin), einer GmbH & Co. KG, eine Betriebsprüfung statt. An der Schlußbesprechung am 14. Januar 1983 nahmen von seiten der Klägerin teil: der Geschäftsführer der Komplementär-GmbH, der frühere Geschäftsführer und der Leiter des Rechnungswesens der Klägerin und Gesamtprokurist K, welcher im Schreiben der Klägerin vom 11. März 1982 zum Empfangsbevollmächtigten "für unsere Steuerbescheide" bestellt worden war. Über die Schlußbesprechung liegt ein Vermerk des Betriebsprüfers vor, in dem es u. a. heißt:

Fundstelle(n):
BFH/NV 1986 S. 717
IAAAB-28792

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BFH, Urteil v. 03.07.1986 - IV R 133/84 -nv-

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