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Lohnsteuer; | Verpflegungsmehraufwendungen als Reisekosten (§ 9 EStG)
Verpflegungsmehraufwendungen sind wie bisher die um die Haushaltsersparnis verminderten tatsächlichen Aufwendungen des Stpfl. für seine Verpflegung. In den LStR 1993 wurde aber der Zusatz, daß mindestens jedoch der maßgebende Pauschbetrag anzusetzen ist, ersatzlos gestrichen. Nach dem derzeitigen Wortlaut des Abschn. 39 Abs. 1 LStR 1993 bestehen Zweifel, ob bei eintägigen Dienstreisen mindestens der Pauschbetrag anzusetzen ist, wenn der Stpfl. den Verpflegungsmehraufwand tatsächlich nachweist und dieser nach Abzug der Haushaltsersparnis geringer ist als der maßgebende Pauschbetrag. Nach dem Wortlaut des Abschn. 39 Abs. 1 LStR 1990 war der Ansatz des Pauschbetrags zulässig. Mit der Änderung der LStR ist nicht beabsichtigt worden, diese für den Stpfl. günstigere Regelung abzuschaffen. Grund für ...