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AG Bad Vilbel 28.07.1993 3 b C 401/92
Schadensersatz; | Auslobung einer Belohnung zur Ermittlung des Schädigers bei drohender Verschlechterung der Beweislage
Bei drohender Verschlechterung der Beweislage können die von einem schwerverletzten Verkehrsunfallopfer zur Ermittlung des flüchtigen Fahrers gemachten Aufwendungen (hier: Aussetzung einer Belohnung in Höhe von 5 000 DM und Druckkosten für Flugblätter, die in der Umgebung des Unfallortes verteilt wurden) vom Schädiger ersetzt verlangt werden, wenn nicht sicher ist, ob und wann die Behörden den Unfallflüchtigen ermitteln können (AG Bad Vilbel, Urt. v. - 3 b C 401/92).