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BFH Urteil v. - II R 9/82

Am 29. Dezember 1977 schloß der Kl. mit seiner Tante, deren einziger gesetzlicher Erbe er ist, einen notariell beurkundeten Grundstücksübertragungsvertrag, ausweislich dessen diese ihm einen ihr gehörigen Miteigentumsanteil an einem bebauten Grundstück von 6/7 "im Wege vorweggenommener Erbfolge, also ohne jede Gewährleistung" übertrug. Ein Miteigentumsanteil von 1/7 gehörte bereits dem Kl. Der Kl. verpflichtete sich zur Zahlung einer monatlich zu leistenden Leibrente. Die Leibrente sollte dinglich gesichert werden. Die Eigentumsumschreibung im Grundbuch erfolgte 1978.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
BFH/NV 1986 S. 408
CAAAB-28032

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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BFH, Urteil v. 24.09.1985 - II R 9/82 -nv-

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